Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Gemäß der Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung müssen Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Abhängigkeit von der Tätigkeit anbieten.
Die Betriebsärzte der ASUC GmbH führen u.a. folgende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch:
G 20 - Lärm
G 24 - Hautschutz
G 25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G 37 - Bildschirmarbeitsplätze
Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an.
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