Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung
Gem. dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber eine Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen ermitteln. Hieraus leiten sich dann die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ab.
Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung bzw. unterstützen Sie mit unserem Know-How. Die Gefährdungsbeurteilung bildet den Ausgangspunkt um Gefährdungen am Arbeitsplatz bzw. im Betrieb zu identifizieren, Lösungen und Vorschläge abzuleiten und deren Umsetzung in regelmässigen Abständen zu kontrollieren.
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