Aktuelles

DGUV V2

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ist zum 01.01.2011 durch die DGUV V2 ersetzt. Die DGUV V2 konkretisiert die Forderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) erstmals einheitlich. Das neue Konzept der DGUV V2 besteht aus zwei Kompenenten. Zum Einen ist das die Grundbetreuung und zum Anderen die betriebsspezifische Betreuung.


Grundbetreuung

Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung werden von der Unfallverhütungsvorschrift vorgegeben. Diese weist künftig nur noch drei Betreuungsgruppen auf die an jeweis feste Einsatzzeiten gekoppelt sind. Eine weitere Neuheit besteht in der Zusammenfassung der Einsatzzeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.


Betriebsspezifische Betreuung

Bei der betriebspezifischen Betreuung ermittelt jeder Betrieb selbst die Einsatzzeiten in Abhängigkeit von den einzelnen Arbeitsbereichen und deren Gefährdungen bzw. Beurteilungen.


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