Arbeitssicherheit Arbeitsmedizin Seminare Umweltschutz UVV Prüfungen CE - Kennzeichnungen Weitere Dienstleistungen Über uns Arbeitsschutz A-Z Arbeitsschutzportal
Startseite UVV Prüfungen Prüfungen von Regalanlagen Grundlagen der Regalprüfung

UVV Prüfungen


BGV A3 - Prüfungen UVV - Prüfungen Prüfungen von Regalanlagen

Grundlagen der Regalprüfung Der Sicherheitsbeauftragte für Regale

Suche

Grundlagen der Regalprüfung

Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten Regalanlagen sowie deren Einrichtungen als Arbeitsmittel. Somit muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen). Darüber hinaus müssen gemäß § 10 der BetrSichV, entsprechend den ermittelten Fristen, die Regalanlagen durch eine befähigte Person überprüft werden.

Grundsätzlich differenziert die DIN EN 15 635 die wöchentlich durchzuführenden Inspektion durch den Sicherheitsbeauftragten (PRS) und die sogenannten Experteninspektion, die in Abständen von maximal 12 Monaten von einer fachkundigen Person (Regalprüfer / Regalinspekteur) durchgeführt werden muss. Während Sie die wöchentliche Inspektion - sofern hierfür geeignetes Personal zur Verfügung steht - selbst durchführen lassen können, sind für die Experteninspektion spezielle Fachkenntnisse erforderlich, über die nur Personen verfügen, die auf der Grundlage der DIN EN 15635 ausgebildet wurden und darüber einen Prüfnachweis vorlegen können. Diese Grundvoraussetzung zum Prüfen von Regalanlagen erfüllen selbstverständlich die Regalinspekteure der ASUC GmbH.

Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an.

Weitere Informationen


Weitere interessante Videos zum Thema Regalprüfung / Unfälle im Lager finden Sie hier:


Videos:

Regalunfall in Halle

Regalunfall in Moskau

Regalunfall mit Stapler



Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
Seminare
Umweltschutz und UVV-Prüfungen
CE - Kennzeichnungen

Druckbare Version



© ASUC GmbH - Betreuung mit System