MDI-haltige Bau- und Montageprodukte
MDI-haltige Bau- und Montageprodukte
Seit dem 01.12.2010 fordert die EG-Verordnung Nr. 790/2009, dass alle MDI-haltigen Bau- und Montageprodukte mit einem Anteil von mind. 1 % mit dem R-Satz 40 "Verdacht auf krebserzeugende Wirkung" gekennzeichnet werden muss. Die Konsequenz für den Handel ist, dass diese Produkte an Endverbraucher nur durch einen Sachkundigen i.S. des § 5 der Chemikalienverbotsverordnung übergeben werden dürfen.
Seminar Arbeitssicherheit 06-III
| Seminartitel | Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung § 5 Chemikalienverbotsverordnung für das Inverkehrbringen MDI-haltiger Bau- und Montageprodukte |
| Seminardauer | 1 Tag |
| Seminarinhalt |
Rechtliche Grundlagen Grundlagen nach Chemikalienverbotsverordnung Kennzeichnung nach GHS (Globally Harmonized System) MDI-haltige Bau- und Montageprodukte |
| Voraussetzungen |
Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit im Sinne des Chemikalienrechts (polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, sollte vom Unternehmer geprüft werden) |
| Zielgruppe | Personen, die im Einzelhandel isocyanathaltige (mehr als 1% MDI) Bauprodukte wie Bauschäume abgeben, z. B. Beschäftigte in Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmärkten, Baustoffgroßhandel |
| Seminarziele | Vorbereitung auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalienverbotsverordnung |
| Rechtsgrundlage | EG-Verordnung 790/2009 |
| Referenten | Fachexperten der ASUC GmbH |
| Seminargebühren | Preise auf Anfrage |
Eingeschränkte Sachkunde gem. § 5 ChemVerbotsV
Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an.
Mit der ASUC GmbH haben Sie immer einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
Seminare
Umweltschutz und UVV-Prüfungen
CE - Kennzeichnungen