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MDI-haltige Bau- und Montageprodukte

MDI-haltige Bau- und Montageprodukte

Seit dem 01.12.2010 fordert die EG-Verordnung Nr. 790/2009, dass alle MDI-haltigen Bau- und Montageprodukte mit einem Anteil von mind. 1 % mit dem R-Satz 40 "Verdacht auf krebserzeugende Wirkung" gekennzeichnet werden muss. Die Konsequenz für den Handel ist, dass diese Produkte an Endverbraucher nur durch einen Sachkundigen i.S. des § 5 der Chemikalienverbotsverordnung übergeben werden dürfen.

Seminar Arbeitssicherheit 06-III

Seminartitel Vorbereitungslehrgang auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung § 5 Chemikalienverbotsverordnung für das Inverkehrbringen MDI-haltiger Bau- und Montageprodukte
Seminardauer 1 Tag
Seminarinhalt Rechtliche Grundlagen
Grundlagen nach Chemikalienverbotsverordnung
Kennzeichnung nach GHS (Globally Harmonized System)
MDI-haltige Bau- und Montageprodukte
Voraussetzungen Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit im Sinne des Chemikalienrechts
(polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, sollte vom Unternehmer geprüft werden)
Zielgruppe Personen, die im Einzelhandel isocyanathaltige (mehr als 1% MDI) Bauprodukte wie Bauschäume abgeben, z. B. Beschäftigte in Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmärkten, Baustoffgroßhandel
Seminarziele Vorbereitung auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalienverbotsverordnung
Rechtsgrundlage EG-Verordnung 790/2009
Referenten Fachexperten der ASUC GmbH
Seminargebühren Preise auf Anfrage

Eingeschränkte Sachkunde gem. § 5 ChemVerbotsV

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